Bildungsscheck / Qualifizierungsscheck

Teilnehmerinnen von Seminaren, Fortbildungen, Bildungsurlauben können mit finanziellen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond in ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Im Durchschnitt werden die anfallenden Seminargebühren (ohne Unterkunft und Verpflegung) bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu € 500,-- pro Bildungsscheck übernommen. Dazu gibt es bei den verschiedenen Landesregierungen unterschiedliche Voraussetzungen - zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten beraten die Beratungsstellen - eine kostenlose Beratung ist vor der Anmeldung zum Seminar verpflichtend.

Informationen und eine Übersicht zu den Beratungsstellen findet Ihr:

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.

Eine Bildungsprämie in Höhe von bis zu € 500,-- können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen € 25.600 bzw. bei gemeinsam Veranlagten € 51.200,-- nicht übersteigt. Gefördert wird die Hälfte der Seminargebühr (ohne Unterkunft und Verpflegung), höchstens jedoch € 500,-

Auch hier ist eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle vor der Seminaranmeldung notwendig.

Informationen und Beratungsstellen: www.bildungspraemie.info